Heinz Schoibl: Sozialwissenschaftliche Forschung & Wissensmanagement

Soziale Infrastruktur meint strukturelle Vorsorgen und institutionelle Angebote einer Gemeinschaft, die ihren Mitgliedern angemessene und entwicklungsfördernde Rahmenbedingungen gewährleistet - gemäß ihrer spezifischen alter-, und lebensbezogenen Bedürfnisse. Soziale Infrastruktur umfasst somit alle alters- und zielgruppenspezifischen und sozialräumlichen Einrichtungen: von der Krabbelstube bis zum SeniorInnenheim, vom Spielplatz bis zum zu Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, von Treffpunkten bis zu Beratungsstellen.

Soziale Infrastrukturforschung sichtet qualitative Aspekte diesbezüglicher Angebote. Sie überprüft und bewertet ihre quantitative und qualitative Übereinstimmung mit Bedürfnissen und Anforderungen von Seiten der Zielgruppen. Sozialer Infrastruktur-Forschung kommt die wesentliche Aufgabe zu, Bedarfsentwicklungen möglichst frühzeitig aufzuzeigen und solcherart Vorschläge für die Deckung des künftigen Bedarfs zu entwickeln.

In den Projekten zur sozialen Infrastrukturforschung orientiert sich Helix wesentlich um Prävention, Ermächtigung und Beteiligung betroffener Personen sowie Inklusion und Förderung von Integration bemüht. In diesem Sinne kommen vorrangig qualitative Methoden der Sozialforschung zur Anwendung.

Anwendungsfälle für soziale Infrastrukturforschung in unserem Verständnis stellen z.B. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, mit Armuts- und / oder Migrationshintergrund dar. Hier geht es wesentlich um strukturelle Vorsorgen für die (Wieder)Eingliederung von Personen, die aufgrund bestimmter Handicaps (Armut, Arbeits- und Wohnungslosigkeit, Krankheit, Alkoholismus und/oder Drogenabhängigkeit, Straffälligkeit etc.) Gefahr laufen, an den Rand der Gesellschaft abzurutschen und ihrer Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe verlustig zu gehen. In Frage steht hierbei, inwieweit die strukturellen Vorsorgen in der Lage sind, der Verfestigung von Armut, der Chronifizierung sozialer Benachteiligung und der Verschärfung sozialer Risiken nachhaltig entgegen zu wirken. Soziale Infrastrukturforschung zielt darauf ab, fachliche Expertisen für Politik, Verwaltung und Praxis der sozialen Arbeit bereit zu stellen.

Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit

Entstandardisierung, Flexibilisierung und Prekarisierung

Die Modernisierung von Gesellschaft und Wirtschaft hat in den vergangenen Jahrzehnten zu einer weitgehenden Entstandardisierung vieler Lebensbereiche geführt. Die fortschreitende Digitalisierung und der Siegeszug der neuen Informations- und Kommunikationstechnologie, die wir aktuell beobachten können, hat das Tempo dieser Veränderungen exponentiell gesteigert und in manchen Segmenten, unter anderem auch in der Arbeitswelt, zu Verwerfungen geführt. Zentrale Eckpfeiler (z.B. Religion, Familie etc.) fransen aus, erodieren zunehmend und werden durch z.T. fluide Alternativen ersetzt, traditionelle Lebensentwürfe werden von temporären Prekariaten überlagert.

Am Beispiel der Arbeitswelt können wir festhalten

  • Die postindustrielle Entwicklung hat den Arbeitsmarkt entstandardisiert und den Arbeiter*innen ihre traditionellen Arbeitsplätze genommen.
  • Die Digitalisierung spreizt die Spaltung zwischen hoch- und niedrigqualifizierten Sektoren und sorgt für eine Schrumpfung des niedrig-qualifizierten Arbeitsmarktes.
  • Der populistische Aufstand (vgl. Hessel: Empört Euch) gegen die Modernisierung und deren Folgen nimmt den Arbeiter*innen Anerkennung und Aufmerksamkeit.
  • Die ‚neue‘ Rechte gibt der Empörung der abgehängten Unter- und Mittelschicht eine Stimme: è Aus Angst und Ohnmacht wird Wut.

Arbeitsmarktspezifische Herausforderungen an die Sozialpolitik und -planung

Die fortschreitende Entstandardisierung der Arbeitswelt hat einen grundlegenden Bedeutungswandel von Erwerbsarbeit mit sich gebracht, der bis in die Bereiche der Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung sowie der Positionierung der Individuen in der Gesellschaft hineinreicht. Nach wie vor organisiert sich Identität wesentlich um die Frage, welche Position auf dem Arbeitsmarkt eingenommen werden kann. Auch in Phasen der Arbeitslosigkeit nimmt der Modus von Erwerbsarbeit bzw. des Fehlens von Erwerbsarbeit eine bestimmende Funktion ein. Tatsächlich hat Erwerbsarbeit jedoch ihre tragende Bedeutung für die Inklusion der Individuen in der Gesellschaft verloren.

Die Erkundung von arbeitsmarktspezifischen Herausforderungen an die (kommunale wie regionale) Sozialplanung muss auf einer differenzierten Analyse der aktuellen Arbeitsmarktentwicklung aufbauen und erfordert eine systematische Unterscheidung der unterschiedlichen Ebenen und Handlungsfelder. Beispielhaft (und ohne Anspruch auf Vollständigkeit) kann diese Komplexität entlang der Dimensionen des Begriffes von Arbeit, der Zielgruppen von arbeitsmarktspezifischen Handlungsfeldern sowie der Ebenen des Arbeitsmarktes im engeren Sinne aufgezeigt werden.

1. Begrifflichkeit und gesellschaftliche Dimensionen von Arbeit

Die traditionelle Arbeitsteiligkeit der Gesellschaft des 19. bis hinauf in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts beruhte auf einer Zweiteilung der Arbeitssphären, wobei die anerkannte und bezahlte Arbeit den Männern vorbehalten blieb, während die Frauen (auch) im berufsfähigen Alter sich um Kinder, Küche und Haushalt zu kümmern hatten. Die traditionsgebundene Gleichwertigkeit von Männer- und Frauenarbeit wurde inzwischen durch den Strukturwandel der Wirtschaft, den daraus erwachsenden Bedarf nach einer vollen Ausschöpfung des Arbeitskräftepotential sowie (nicht zuletzt) infolge des Bemühens der Frauen um Gleichberechtigung sowie um gleichwertigen Zugang zu entlohnter Arbeit aufgehoben. An die Stelle (zumindest annähernd) gleichwertiger und gleich geschätzter Tätigkeiten ist ein kontinuierlich wachsender Arbeitsmarkt entstanden, der ein differenziertes Geflecht aus unterschiedlich geschätzten und belohnten Sphären darstellt.

1.1 Die Dichotomie von selbstständiger und unselbstständiger Arbeit löst sich auf

An die Stelle der dichotomen Unterscheidung in selbstständige und unselbstständige Erwerbstätigkeit ist ein komplexes Geflecht getreten. Die beiden Enden des Spektrums werden dominiert von selbstständigem Unternehmertum einerseits und gut bezahlter (Fach-)Arbeit andererseits. Die Übergänge zwischen diesen beiden Polen sind inzwischen ausgefranst und haben einer Reihe von atypischen Formen der prekären bzw. unechten Selbstständigkeit sowie von temporärer, Teilzeit- bzw. prekärer Lohnarbeit Platz gemacht.

Zunehmend ist es nicht mehr selbstverständlich ist, dass durch Arbeit, sei diese nun selbstständig oder unselbstständig organisiert, ausreichendes Einkommen gesichert und Armut vermieden werden kann. Die Anzahl der Working Poor steigt kontinuierlich, mehr und mehr Segmente selbstständiger sowie unselbstständiger Arbeit rutscht mithin unter die Armutsgrenze.

1.2 Nicht entlohnte Hausarbeit wird zu niedrig-entlohnter Dienstleistung

Minder anerkannte und überwiegend nicht entlohnte Formen häuslicher Arbeit werden zunehmend als Reproduktions- und Dienstleistungsgewerbe professionalisiert. In diesem Zusammenhang hat sich ein (zu kleineren Anteilen) lukratives Beschäftigungsfeld, z.B. im Rahmen des Tourismus, entwickelt. Zu größeren Teilen ist hier jedoch ein Niedriglohn-Segment entstanden, in dem atypische Muster der Erwerbsarbeit dominieren.

1.3 Das Segment des nebenberuflichen und/oder zivilgesellschaftlichen Engagements

Neu hat sich in den vergangenen Jahrzehnten ein breites Feld für nebenberufliches gemeinnütziges Engagement eröffnet, das sich zunehmender Beliebtheit bei den engagierten Personen und den zumeist caritativen Trägern gemeinnütziger Angebote sowie gesellschaftlicher Anerkennung erfreut. Ehrenamt spielt zudem eine wesentliche Rolle im Kontext der nötigen Tagesstrukturierung potentiell vereinsamungsgefährdeter Menschen und übernimmt inzwischen bedeutsame Segmente zivilgesellschaftlicher Agenden, z.B. Management der Flüchtlingsbewegung in den vergangenen Jahren.

2. Zielgruppen der arbeitsmarktbezogenen (Sozial)Planungsagenden

Alternativ zu den gebräuchlichen und häufig verwendeten Definitionen für unterschiedliche Zielgruppen arbeitsmarktbezogener Angebote möchte ich hier auf drei Phasen der Positionierung eingehen, die sich im Kontext der Erwerbsbeteiligung unterscheiden lassen.

2.1 Einsteiger*innen

Die Übergänge aus arbeitsmarktfernen Lebensabschnitten, z.B. schulischer und beruflicher Ausbildung, in Erwerbstätigkeit haben sich vielfältig ausdifferenziert. So wie zum einen der Einstieg in eine berufliche Ausbildung im Anschluss an die Pflichtschulzeit kein Selbstläufer mehr ist und zunehmend Jugendliche mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, die Prozesse der Berufswahl und der Entscheidung für eine berufliche Ausbildung in einem Wunschberuf zu realisieren, sind gesellschaftliche bis gesetzliche Regulative getreten, um zu vermeiden, dass ein großer Anteil der Jugendlichen in Ermangelung einer adäquaten beruflichen Ausbildung von vornherein an einer gelingenden gesellschaftlichen Inklusion gehindert und von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen wird.

2.2 Erwerbsarbeit zwischen regulärer Beschäftigung und Phasen der Erwerbslosigkeit

Die Entstandardisierung des Arbeitsmarktes hat zu einer Vielfalt von irregulären Beschäftigungsformen und -verläufen geführt. Viele Beschäftigte wechseln mehr / minder häufig von Job zu Job bzw. von Betrieb zu Betrieb und sind solcherart aus regulären betrieblichen Karrieren ausgeschlossen. Zwischen temporäre Erwerbsarbeitsverhältnisse schieben sich Phasen von Arbeitslosigkeit und oder mehr / minder prekäre Notlösungen. Geringfügige Beschäftigung, Teilzeitarbeit, Scheinselbstständigkeit etc. verweisen auf das Phänomen der Working Poor, denen ein Ausstieg aus dem Niedriglohnsektor und ein Wiedereintritt in Erwerbsarbeit zu existenzsichernden Konditionen zunehmend verstellt bleiben. Die wachsende Zahl von EPU’s bzw. prekär selbstständig erwerbstätiger Personen (z.B. im Rahmen von start up’s) runden die ausfransenden Niederungen von Erwerbsarbeit ohne Perspektive einer regulären Existenzsicherung ab.

2.3 Ältere Erwerbstätige im Übergang zwischen Altersarbeitslosigkeit und Verrentung

Während auf der Ebene des Einstiegs in reguläre Erwerbsarbeit jüngere Menschen von einer Verknappung existenzsichernder Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt betroffen sind, so kommt es am anderen Ende des Altersspektrums zu einem unplanmäßigen Ausscheiden älterer bzw. eingeschränkt erwerbsfähiger Menschen aus dem Verwertungszusammenhang von (mehr / minder qualifizierter) Arbeitskraft. In ihrem Bemühen um Wiedereinstellung sind diese auf temporäre Beschäftigungsverhältnisse in der Nische des Niedriglohnsektors angewiesen und ziehen in Konkurrenz zu un- bzw. fehlqualifizierten Migrant*innen tendenziell den Kürzeren. In Überbrückung bis zur Erreichung der Voraussetzungen für eine reguläre Berentung pendeln sie zwischen Phasen der Arbeitslosigkeit, von Krankenständen oder befristeten Invaliditätspensionen sowie temporären Beschäftigungsaktionen (z.B. Aktion 20.000 in Österreich) und sind damit konfrontiert, dass ihre potenziellen Ansprüche auf eine existenzsichernde Transferleistung aus der Pensionsversicherung abnehmen.

3. Ebenen des Arbeitsmarktes

Der Fokus der je nationalen Arbeitsmarktpolitiken liegt – mit wenigen Ausnahmen – jeweils auf dem ersten oder auch regulär genannten Arbeitsmarkt. Nur zu oft wird im Zuge der entsprechenden arbeitsmarktorientierten Sozial- und Arbeitsmarktpolitik übersehen, dass dieser erste Arbeitsmarkt schlicht nicht mehr das existenzsichernde Heil ist.

3.1. Aufnahme- und Leistungsfähigkeit des Ersten / regulären Arbeitsmarktes

Aktuell ist der ‚erste‘ Arbeitsmarkt in den westlichen Industrieländern gekennzeichnet durch einen Mix aus unterschiedlichen Qualifikations-, Stabilitäts- und Entlohnungssegmenten. Insbesondere jene Segmente, welche sich durch höhere Qualifikationen, Stabilität der Beschäftigungsverhältnisse und Einkommensperspektiven auszeichnen, erweisen sich tendenziell als nur eingeschränkt aufnahmefähig. Demgegenüber sind offene Stellen abhängig von Fluktuation, von häufigem Wechsel zwischen unterschiedlichsten Jobs sowie von additiven Einkommensverhältnissen und dementsprechend häufig im niedrigqualifizierten Niedriglohnsektor vorzufinden.

Aktivierende Elemente der Arbeitsmarktpolitik erweisen sich insofern als Sackgasse, zumal diese in letzter Konsequenz auf Drehtüreffekte im Pendeln zwischen Phasen der Erwerbstätigkeit und der Arbeitslosigkeit hinauslaufen.

Bonmot am Rande: Aktivierende AMS-Maßnahmen werden häufig in Form von Qualifizierungskursen gestaltet, ohne dass jedoch sichergestellt wäre, dass die hier vermittelte bzw. erzwungene Qualifizierung Effekte jenseits der Tagesstrukturierung und Disziplinierung nach sich ziehen könnte.

3.2. Durchlässigkeit des 2. Arbeitsmarktes?

Der 2. oder auch ‚geschützte‘ Arbeitsmarkt steht wesentlich in der Tradition der Schaffung von Beschäftigungsangeboten für Menschen mit körperlicher Behinderung, entweder in Form ‚geschützter Arbeitsplätze am 1. Arbeitsmarkt oder in Form von „Geschützten Werkstätten“, industrieanaloge Einrichtungen für eine Zielgruppe, deren Wechsel auf den 1. Arbeitsmarkt als tendenziell unwahrscheinlich gilt. Im Kontext der ‚experimentellen‘ Arbeitsmarktpolitik, in Österreich wurde diese von der sozialdemokratischen Regierung unter Kreisky, Broda und Dallinger in den 70er-Jahren gestartet) entstand ein qualitativ neuer Zugang zielgruppenspezifischer Beschäftigung, der vor allem durch einen stärkeren Einsatz von Methoden der Sozialarbeit gekennzeichnet werden kann. Sozial-ökonomische Betriebe (kurz SÖB) wurden gegründet, dezidiert für Menschen mit Vermittlungseinschränkungen (eher sozialer Natur), die Beschäftigungsangebote mit sozialer Beratung und Betreuung kombinierten und eine temporäre Überbrückung bis zur Vermittlung in reguläre Beschäftigung bereitstellen sollten. SÖB’s zeichnen sich solcherart durch einen aktivierenden und ermächtigenden Ansatz aus.

Der 2. Arbeitsmarkt stellt in diesem Sinne keinen eigenständigen Arbeitsmarkt dar, versteht sich vielmehr als zielgruppenspezifische Ergänzung des 1. Arbeitsmarktes und steht wesentlich vor der Herausforderung, Durchlässigkeit in Richtung ‚regulärer‘ Erwerbstätigkeit zu gewährleisten und entsprechende Vermittlungsquoten zu realisieren.

3.3. Beschäftigung, Tagesstruktur und Zuverdienst auf dem 3. Arbeitsmarkt

Für arbeitsmarktferne Personen im arbeitsfähigen Alter, bei denen eine Vermittlung auf den 1. Arbeitsmarkt nicht (mehr) in Aussicht steht und die aufgrund von psychischer oder erheblicher körperlicher Behinderung auch den Zugang zum 2. Arbeitsmarkt nicht bewältigen, werden spezielle betriebsähnliche Einrichtungen angeboten, welche arbeitsförmige Tätigkeit, Tagesstruktur und Zuverdienst (unter der Geringfügigkeitsgrenze, als Taschengeld nur in wenigen Fällen leistungsbezogen organisiert) kombinieren, die somit eine Art 3. Arbeitsmarkt etablieren.

Zumal in diesem Kontext ein existenzsicherndes Einkommen ausgeschlossen ist, stellt sich für die Zielgruppe dieser Angebote die zentrale Herausforderung, dass sie adäquate Transferleistungen, z.B. aus der Sozialhilfe oder einer Invaliditätspension, lukrieren können.

Eine Durchlässigkeit in Richtung des 2. Arbeitsmarktes ist u.a. deshalb sehr erschwert, weil der 2. Arbeitsmarkt selbst ja jeweils nur temporäre Angebote zur Weitervermittlung auf den 1. Arbeitsmarkt realisiert. Dementsprechend groß ist die Hürde, um aus dem 3. Arbeitsmarkt in existenzsichernde Sphären aufsteigen und in den 2. Arbeitsmarkt wechseln zu können.

4. Handlungsrahmen für planmäßige Intervention

Die oben vorgestellten Trends und Tendenzen eröffnen reichhaltige Betätigungsfelder für die kommunale / regionale Sozialplanung, die zwar der fortschreitenden Entstandardisierung nicht Einhalt gebieten kann, sehr wohl jedoch herausgefordert ist, die zielgruppenspezifischen Verwerfungen und Nachteile zu bearbeiten.

4.1. Arbeit – zwischen Erwerb und Engagement

Auf kommunaler und regionaler Ebene wird es wesentlich auch darum gehen, die in Fluss geratenen Konzepte von Arbeit mit ihren zum Teil nachhaltigen Folgen für die Betroffenen aktiv aufzugreifen, nachteilige Effekte auszugleichen bzw. zu lindern und realistische Perspektiven für eine abgestimmte Standardentwicklung zu eröffnen. Insbesondere gilt es dabei, auf Entwicklungen von Prekarisierung und neuer Armut zu achten, z.B. Bruchlinien zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbsarbeit, Verwerfungen von Beschäftigungsverläufen im Kontext der Dienstleistungsgesellschaft sowie Chancen und Sackgassen im Rahmen gemeinnütziger Aktivität in der sozialräumlich strukturierten Alltagswelt.

4.2. Zielgruppenspezifische Schwerpunktsetzungen

Mit Blick auf individuelle Befindlichkeiten werden einzelne Zielgruppen erkennbar, die sich an den unterschiedlichen arbeitsmarktspezifischen Übergängen befinden, die z.B. zwischen Ausbildung und Einstieg in Erwerbstätigkeit, zwischen Phasen der Arbeitslosigkeit und/oder arbeitsmarktspezifischen Maßnahmen oder zwischen arbeitsmarktfernen Phasen (z.B. Haft, Krankheit oder Kur) und einem Wiedereinstieg in Erwerbsarbeit stehen. Mit fortschreitender Entstandardisierung des Arbeitsmarktes gestalten sich diese Übergänge zunehmend problematischer. Nur zu oft geraten Personen im Strudel dieser Übergänge ins Abseits und entwickeln unter diesen Vorzeichen forcierten Hilfebedarf, der jenseits von bloßer Vermittlung liegt.

4.3. Zwischen marginalisierten und elaborierten Segmenten des Arbeitsmarktes

Unter mehreren Gesichtspunkten ist es unverzichtbar, den (nur scheinbar unproblematischen) ersten Arbeitsmarkt, der unter den Vorzeichen der Digitalisierung und Entstandardisierung hohe Diversität entwickelt, als Ausgangspunkt dafür zu nehmen, wie Maßnahmen des 2. sowie auch des 3. Arbeitsmarktes so gestalten zu können, dass Marginalisierungseffekte gelindert bzw. bearbeitet werden können, dass Durchlässigkeit zwischen den Segmenten des Arbeitsmarktes gewährleistet und die dauerhafte Ausgrenzung einzelner Zielgruppen dauerhaft verhindert werden kann.

Armut, Ausgrenzung, Wohnungsnot

Sozialer Ort: Armut im Wohlstand

Armut im Wohlstand stellt eine singularisierte Erfahrung dar, ist mit großer Scham behaftet und wird von den Betroffenen nach Möglichkeit versteckt. Parallel dazu hat die Gesellschaft gelernt, nicht hinzusehen, um nicht mit Armut konfrontiert respektive sich proaktiv mit Armutsbewältigung abzugeben. Sichtbar wird Armut in Ausnahmefällen, abhängig von Tätigkeiten wie Betteln sowie der Nutzung des öffentlichen Raums für Schlafen, Essen, Trinken etc. Wenn der öffentliche Raum zum Lebensmittelpunkt wird, wenn also Armut an die Öffentlichkeit tritt, wird diese mit Ablehnung und Vertreibung beantwortet, weil Betteln und Alltagsleben im öffentlichen Raum die gelernte Haltung, Armut zu verstecken, in Frage stellen und gegen zentrale Verhaltensregeln unserer Wohlstandsgesellschaft verstoßen. Die Mitglieder der Wohlstandsgesellschaft zeigen demonstrativ, wie gut es ihnen geht. Armut aber wird abgelehnt, Betteln ist unerwünscht, vor allem weil es daran erinnert, dass der Wohlstand nur geborgt ist.

Vertreibung von Armut aus dem öffentlichen Raum

Betteln und Alltag im öffentlichen Raum waren in den letzten Jahrzehnten die Domäne einer kleinen Gruppe von Obdachlosen (überwiegend Männer mittleren Alters)[1], die von den Hilfeangeboten der Wohnungslosenhilfe nur schwer erreicht wurden. Zuletzt ist es in der veröffentlichten Meinung um diese Zielgruppe für Sozial- und Wohnpolitik still geworden.

Nun aber kommt eine neue und zahlenmäßig nennenswerte Gruppe von (temporären) Zuwanderern aufgrund von struktureller Verelendung in Regionen der südöstlichen EU-Staaten auch in die österreichischen Städte, um hier finanzielle Mittel für das Überleben ihrer Familien zu lukrieren. Es handelt sich dabei um EU-BürgerInnen, die von der Reisefreiheit in der EU profitieren, tatsächlich aber keinen Zugang zu Sozialleistungen haben. Dementsprechend sind sie mittel- und obdachlos und darauf angewiesen, mit prekärer Selbstständigkeit (als TagelöhnerIn, ZeitungsverkäuferIn etc.) oder mit Betteln etwas Geld zu verdienen.[2] Durchaus interessant ist, dass nunmehr die öffentliche Meinung völlig in ihr Gegenteil kippt und von der Sozial- und Wohnpolitik verlangt, doch endlich ‚was für unsere Obdachlosen‘ zu machen, und von der Sicherheitspolitik rigide Kontroll- und Strafmaßnahmen einfordert, um diese ‚Bettler-Flut‘ einzudämmen. Mit aktuellen Flüchtlingsbewegungen und dem vermehrten Zustrom von Flüchtlingen aus afrikanischen und asiatischen Kriegsgebieten hat diese Entwicklung allerdings gar nichts zu tun. Nur in Ausnahmefällen finden sich Flüchtlinge in der ausweglosen Lage, ihr Leben im öffentlichen Raum zu organisieren und von Betteln zu überleben. Das betrifft zu aller erst jene Menschen, die aus der Bundesbetreuung für AsylwerberInnen ausgeschlossen sind bzw. als subsidiär Schutzberechtigte einen äußerst eingeschränkten Zugang zu Sozialleistungen und leistbaren Wohnungen haben.[3]

Armut: kein Thema für die Sicherheitspolitik

Aktuell vorliegende Untersuchungen belegen weiters, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen Armut einerseits und Gewalt sowie Kriminalität andererseits in der Form gibt, dass von Armut betroffene Personen eher zu Gewalt neigen als wohlhabende Personen. Im Gegenteil kann beobachtet werden, dass der Aufenthalt von obdachlosen Menschen in öffentlichen Anlagen dazu beiträgt, dass klandestine Handlungen wie Drogen- und Gewaltkriminalität in diesen Örtlichkeiten deutlich zurückgehen. Internationale Studien machen jedoch deutlich, dass Gesellschaften mit ausgeprägter Ungleichheit eine deutlich höhere Belastung mit Kriminalität, Vandalismus und anderen Gewaltvorkommnissen aufweisen als Gesellschaften mit eher ausgewogener Verteilung des gesellschaftlichen Wohlstands.[4]

(K)eine Bewältigung von Armut und Ausgrenzung in Sicht?

Stagnierende Einkommen und kontinuierlich steigende Wohn- und Energiekosten konfrontieren viele unselbständig Erwerbstätige mit Reallohnverlusten, einschneidende Lebensereignisse wie Krankheit, Scheidung, Behinderung etc. stellen dann Verarmungsrisiken dar. Die zunehmende Wohnungsnot und der Mangel an leistbaren Wohnungen in den städtischen Gebieten und die unzureichenden wohn- und sozialpolitischen Maßnahmen der letzten Jahre führten letztlich dazu, dass (nicht nur) Österreich an der Aufgabenstellung der angestrebten Halbierung der Armutsbevölkerung (vgl. Lissabon-2000 Programm der EU) scheitern wird. Die Ursachen für diese Entwicklung liegen sicherlich vorrangig in einer mangelhaften Verschränkung von wohn- und sozialpolitischen Maßnahmen sowie in einer fahrlässigen Vernachlässigung der wohnpolitischen Agenda (allem voran ist hier auf anstehende Reformen des Mietrechts, einer sozialen Wohn(bau)politik sowie der Wohnkostendeckung im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung hinzuweisen). Vor diesem Hintergrund werden einschlägige Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Prävention sowie für die Bewältigung von Wohnungslosigkeit (vgl. etwa das Projekt „100 günstige Wohnungen“ in Oberösterreich) zur bloßen Makulatur.

[1] Genaue Zahlen darüber gibt es für Österreich nicht; fundierte Schätzungen der BAWO gehen von folgendem Schlüssel aus: 4% der Bevölkerung sind akut arm; etwa 1% der Bevölkerung ist im Schnitt von Wohnungslosigkeit betroffen, d.h. mit Delogierungsverfahren konfrontiert oder lebt in Substandard, Überbelag oder Prekariat; lediglich 0,1% der Bevölkerung überlebt Phasen der Obdachlosigkeit; vgl. dazu BAWO 2009.

[2] Auch diesbezüglich ist festzuhalten, dass die Datenbasis in Österreich sehr schlecht ist. Wir wissen schlicht nicht, wie viele Menschen unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchen Tätigkeitsmustern in österreichische Städte und Regionen kommen, wie lange sie bleiben und wie es um ihre Lebens- und Bedarfslagen bestellt ist; vgl. dazu H. Schoibl (2013), Notreisende und ArmutsmigrantInnen in Salzburg.

[3] Auch für diese Zielgruppe der Sozial- und Wohnpolitik gibt es in Österreich keine validen Daten und Fakten, die Auskunft über deren Größe und konkrete Lebenslage geben könnte; vgl. dazu: UNHCR (2015), Subsidiär Schutzberechtigte in Österreich.

[4] Kate Pickett und Richard Wilkinson, Gleichheit ist Glück - Warum gerechte Gesellschaften für alle besser sind (2013)

Notreisende und Bettel-Migrant*innen im Bundesland Salzburg

Lebens- und Bedarfslagen

Seit einigen Jahren ist (auch) die Stadt Salzburg damit konfrontiert, dass viele EU-BürgerInnen aus den neuen Mitgliedsstaaten in Südosteuropa aufgrund von extremer Verarmung nach Salzburg kommen, um mittels Betteln und / oder Gelegenheitsarbeit ihr Überleben bzw. das Überleben ihrer Familien in den Herkunftsregionen zu sichern. Diese öffentlich sichtbare Armut und vermehrt zu beobachtende BettlerInnen im öffentlichen Raum haben in Salzburg eine öffentliche Abwehrreaktion ausgelöst, die im Ruf nach Bettelverbot respektive Vertreibung dieser ZuwanderInnen (zumindest aus den sensiblen innenstädtischen Bereichen) gegipfelt hat. Dies war die Ausgangssituation dafür, dass der Runde Tisch Menschenrechte eine Erhebung der Lebens- und Bedarfslagen von ZuwanderInnen mit mehr / minder kurzfristigem Aufenthalt in der Stadt Salzburg in Auftrag gegeben hat.

Bericht über die erste Erhebung von quantitativen und qualitativen Aspekten der Armutsmigration in der Stadt Salzburg: Not-Reisen und Bettel-Migration Bericht

Weiterführendes

  • Buch: Regionale Menschenrechtspraxis, Bettelverbote sind menschenrechtswidrig!?!
    Erschienen November 2018 im mandelbaum Verlag: Regionale Menschenrechtspraxis. Hrsg. Josef P. Mautner.
  • Armut im Wohlstand ist unsichtbare Armut
    Armut im Wohlstand zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass Armutsgefährdung und akute Armut weitgehend in die Gesellschaft eingestreut sind. Es handelt sich dabei nicht mehr um eine in sich geschlossene Gesellschaftsschicht, die als eigenständiger Teil der Gesellschaft ein randständiges Dasein ...
  • ZUR LEBENSLAGE VON NOTREISENDEN UND BETTELMIGRANTINNEN
    Sozialwissenschaftliche Untersuchungen haben es vor dem Hintergrund des öffentlichen Diskurses über Betteln, Bettelbanden und organisierte Bettelmigration sehr schwer, Argumente und Erkenntnisse in die öffentliche sowie veröffentlichte Diskussion einzubringen und rationale Grundlagen einzubringen. Da hier nicht ausreichend Platz gegeben ist für ...

Bildung

Selektivität des österreichischen Bildungssystems

Jugend und Bildung: Das Bildungssystem Österreichs zeichnet sich durch Selektivität aus. Sind es zu Beginn der schulischen Karriere vorerst mal die Eltern, die mit der Wahl des Bildungswegs und insbesondere der Wahl der ‚richtigen‘ Schule gefordert sind, so wird es wenige Jahre richtig ernst. Die Schüler*innen werden gemäß Leistung und Leistungsprognose in unterschiedliche Bildungswege geteilt und stehen mit dem Alter von 10 Jahren vor einer nachhaltigen Entscheidung à für Pflicht oder Kür. Die Alterskohorte der 10Jährigen gliedert sich somit in die Schienen Pflichtschule einerseits und höhere Bildung (mit unterschiedlichen Schwerpunkten von technisch bis kreativ etc.) andererseits. Nur wenige Jahre später stehen die Schüler*innen neuerlich vor der Entscheidung, ob und inwieweit sie weiter in schulische Bildung investieren wollen. Alternativ dazu wird ihnen angeboten, unmittelbar in berufliche Bildung und Erwerbstätigkeit einzusteigen. Endgültig gehen die Lebenswege gemäß einem künstlichen Leistungskriterium in unterschiedliche Richtungen – Bildungskarriere versus ‚Karriere mit Lehre‘.

Jugend und höhere Bildung: Die Selektivität des österreichischen Bildungssystems kommt darin zum Ausdruck, dass Bildungsaffinität und Streben nach höherer Bildung begrüßt, gezielt gefördert und insgesamt gesehen in der öffentlichen Wahrnehmung priorisiert werden. Demgegenüber laufen Jugendliche, die – aus welchen Gründen auch immer – keinen direkten Zugang zur schulischen Bildung finden bzw. nicht über entsprechende Leistungs- oder Anpassungsfähigkeit verfügen, ihren schulischen Bildungsweg entweder abbrechen oder sich überhaupt für Alternativen entscheiden, Gefahr, minorisiert zu werden. In der gesamtgesellschaftlichen Hierarchie nehmen Pflichtschulabgänger*innen vorneweg einen hinteren Platz / Rang ein, lediglich gefolgt von Abgänger*innen ohne positiven Abschluss ihrer Pflichtschulzeit.

Jugend und Berufsbildung: Die für ihre Nicht-Teilnahme an höherer Bildung tendenziell abgewerteten jungen Menschen stehen im Alter von 15 Jahren vor der nächsten großen Entscheidung. Sie müssen sich nun in der Welt der Berufe orientieren, eine Wahl treffen und sich für einen Wunschberuf entscheiden. Im Sinne eines regulären Reality-Checks sind sie damit konfrontiert, wie es um die Aufnahmefähigkeit des Lehrstellenmarktes bestellt ist. In Frage steht zuallererst, ob und inwieweit dieser ‚Markt‘ sich ihrer Wunschbilder erbarmt. Also: Gibt es eine Lehrstelle für den Beruf der je individuellen Wahl – oder nicht? Die jüngsten Lehrstellenstatistiken verweisen jedenfalls darauf, dass in der Suche nach einer Lehrstelle dem Faktor Glück großes Gewicht beizumessen ist.

Duale Berufsbildung: In leicht beschönigender Diktion wird das System der beruflichen Bildung unter dem Titel der dualen Berufsbildung (bestehend aus praktischer Lehre und begleitender schulischer Berufsbildung) geführt, ohne dass jedoch immanenten Problemstellungen, z.B. Wahlmöglichkeit und Zugänglichkeit einerseits sowie Qualität und Fachlichkeit der Ausbildung andererseits, nachgegangen wird. Seit Jahrzehnten bleibt dieses Handlungsfeld in der Schwebe unzureichender planerischer und strategischer Weiterentwicklung. Die Verantwortung dafür liegt wesentlich bei den Sozialpartnern, die jedoch auch auf die empirische Evidenz der Post-Graduate-Statistik außer Acht lassen, wonach viele Lehrabsolvent*innen nach abgeschlossener Lehre den Beruf wechseln und als Ungelernte eine Berufslaufbahn jenseits ihrer Ausbildung einschlagen. Für kurze Zeit wurde im Rahmen des sogenannten ‚Blum-Bonus‘ versucht, materielle Anreize für eine Verbesserung des Angebotsprofils von Lehrstellen zu setzen und für mehr Angebote zur betrieblichen Berufsausbildung zu sorgen. Auffällig ist jedoch, dass mit Aktionen wie diesen letztlich keine Verbesserung von Qualität, öffentlicher Anerkennung bzw. Weiterentwicklung der dualen Berufsbildung bewirkt werden konnte.

Drop-Outs im Fokus bildungs- und arbeitsmarktpolitischer Initiativen

Über lange Zeit wurden Drop Outs, d.h. Pflichtschulabgänger*innen ohne Schulabschlusszeugnis, Abbrecher*innen von Lehrausbildungen, Abgänger*innen aus höheren Schulen ohne Abschlusszeugnis etc., jeweils nur punktuell als Zielgruppe spezifischer Angebote wahrgenommen. Zu nennen sind diesbezüglich folgende Angebote:

  • nachträglicher Pflichtschulabschluss (seit 2012 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt: Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, PPG)[5]
  • jeweils punktuelle Projektschienen, nur zu oft mit zeitlich befristeter Finanzierung (ESF-Projekte etc.)
  • regionale / kommunale Jugendwerkstätten und -betriebe
  • überbetriebliche Ausbildungszentren (ÜAZ).

Zuletzt wurde nun mit der „Ausbildungspflicht bis 18 Jahre“ eine neue Angebotsschiene auf gesetzliche Grundlagen gestellt und mit durchaus großzügigen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet. Neu in der Angebotslandschaft sind nunmehr das Angebot eines österreichweiten flächendeckenden Jugendcoachings sowie die Einrichtung von regionalen Produktionsschulen als Bindeglied hin zu den regulären betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildungsangeboten (ÜAZ). Gemeinsam ist diesen Initiativen der Fokus auf individuelle Aspekte der Bewältigung des Übergangs von schulischer in berufliche Bildung / Erwerbstätigkeit. So stellen auch die aktuell eingeleiteten Maßnahmen rund um das Netzwerk berufliche Assistenz (NEBA), im Einzelnen: Jugendcoaching und Produktionsschulen, von ihrem methodisch / praktischen Ansatz her ausschließlich darauf ab, Jugendlichen mit Defiziten und spezifischen Problemlagen den Übergang aus der schulischen in die berufliche Bildung zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. So formuliert auch Alois Stöger (Sozialminister) vollmundig: „Viele Jugendliche können nach der Schulpflicht noch nicht direkt in eine höhere Ausbildung bzw. in den Arbeitsmarkt wechseln, da ihnen grundlegende Qualifikationen und soziale Kompetenzen fehlen oder sie mit schwerwiegenden persönlichen Problemen konfrontiert sind.“[6]

Durchgängiger Verzicht auf Strukturentwicklung

Strukturelle Aspekte, insb. mit Blick auf die beiden Komponenten der betrieblichen Berufspraxis einerseits sowie der schulischen Berufsbildung andererseits, werden in dieser Programmschiene erneut vernachlässigt. Dementsprechend finden sich auch keine methodisch / praktischen Handlungsansätze in Hinblick auf eine überfällige Neugestaltung des systemischen Settings der dualen Berufsbildung. Im Gegenteil: In den entsprechenden Werbefoldern, z.B. des ÜAZ, wird stattdessen Vorleistungen zugunsten privater Ausbildungsbetriebe das Wort geredet: „Durch das „AusbildungsSTARThilfe“-Modell des AZV – … … … – soll engagierten Unternehmen eine risikominimierte Aufnahme von lernleistungsschwächeren Lehranwärter*innen ermöglicht werden.“[7]

Jobcoaching, Produktionsschulen sowie überbetriebliche Ausbildungszentren (ÜAZ) fokussieren solcherart auf den Förderbedarf von Jugendlichen, welche an der Suche nach einer Lehrstelle gescheitert sind bzw. eine begonnene Lehre abgebrochen haben, und verstehen sich in dieser Form als ergänzendes, sprich: verbindendes Glied im Rahmen des dualen Bildungssystems. Im Einzelnen geht es beim angesprochenen Leistungspaket darum, Jugendliche abzuholen, zu ermächtigen und zu begleiten à hinein in einen Kontext beruflicher Bildung, der in seiner Struktur gar nicht erst in Frage gestellt wird. Mit Blick auf die Bedarfslagen betroffener Jugendlicher / junger Erwachsener kann positiv hervorgehoben werden, dass damit wichtige Grundzüge der Individualisierung von Hilfe berücksichtigt werden.

Systemisch angelegte Problemlagen der dualen Berufsbildung werden jedoch weder im Kontext der neuen Angebotsschiene des Jobcoachings, der gesetzlichen Grundlage der Ausbildungspflicht oder der zwischengeschalteten Produktionsschulen angesprochen. Damit werden wesentliche Aspekte weitergehender und perspektivischer Vorsorgen für Bildung, z.B. im Kontext der Digitalisierung des Arbeitsmarktes sowie hinsichtlich des Zugangs zu Berufsbildung und beruflicher Karriere, schlicht ausgeblendet. Eine Behebung strukturell angelegter Barrieren bezüglich Quantität, Qualität, Zugänglichkeit, Anschlussfähigkeit etc. steht nicht zur Diskussion à wohl um es sich auf keinen Fall mit der Lobby der potenziellen Ausbildungsbetriebe, d.h. der WKO und der ÖVP, zu verscherzen.

Was es ergänzend und zumindest in gleicher Dringlichkeit bräuchte, das wären Arbeitsansätze zur Gewährleistung von Partizipation und Wahlfreiheit in einem sozialräumlichen Kontext der Jugendarbeit, wie sie zum Beispiel vom Verein der Wiener Jugendzentren (siehe dazu ‚space lab‘[8]) praktiziert werden, sowie zur Realisierung vernetzter Hilfen im breiteren Rahmen von Bildung, Arbeitsmarkt und (offener) Jugendarbeit (siehe dazu „job ahoi“ in Dornbirn[9]).

Weitergehend wären zudem neue Konzepte für die Einrichtung von Ausbildungsverbünden und partnerschaftlichen Strukturen auf der Ebene der Ausbildungsbetriebe einzufordern, z.B. Grundlagen für die überbetriebliche Kooperation in der Berufsbildung bereitzustellen, um so die positiven Aspekte betrieblicher Vorsorgen zu wahren und gezielt einzusetzen.

GenerationenLernen - PatInnen für SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen

Kinder und Jugendliche stehen im Rahmen ihrer schulischen Bildung vor großen Anforderungen. Nicht alle Kinder und Jugendliche können dabei auf eine adäquate Unterstützung durch ihre Familien zurückgreifen.

Um in dieser wichtigen Entwicklungsphase eine geeignete, familien- sowie schulergänzende Unterstützungsstruktur für SchülerInnen mit schulischen und Integrationsproblemen bereitstellen zu können, hat der Verein Einstieg unter dem Arbeitstitel "GenerationenLernen" ein PatInnenschaftprojekt entwickelt, das in der Pilotphase an einzelnen Schulstandorten in Salzburg-Stadt und Umgebung erprobt wurde.

[5] Nachholung Pflichtabschluss - Zweiter Bildungsweg

[6] Alois Stöger, Vorwort im Flyer „Produktionsschulen“, Wien 2017

[7] AusbildungsSTARThilfe

[8] http://spacelab.cc/

[9] http://www.ojad.at/angebot/jobahoi/

 

Weiterführendes

    Integration, Inklusion und selbstbestimmt Leben

    Die österreichische Gesellschaft zeichnet sich durch Vielfalt und Diversität aus. Das betrifft gleichermaßen Unterschiede nach Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Erst- und Zweitsprachen sowie besondere Bedarfslagen, z.B. im Zusammenhang mit physischer oder psychischer Behinderung. Wesentlich ist jedenfalls, wie das Zusammenleben dieser unterschiedlichen Untergruppen gestaltet ist, ob und in welcher Form es Ausgrenzung gibt oder tatsächlich Integration in die Gemeinschaft gewährleistet ist. Gerade unter den Gesichtspunkten der Exklusion bzw. der Integration ist jedenfalls begriffliche Sorgfalt gefragt. Die nachstehende Grafik zeigt anschaulich, welche z.T. nachhaltige Wirkungen mit den modellhaften Vorsorgen verknüpft sind.

     

    Weiterführendes

      Jugend

      Es dauerte bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts, bis sich Jugend als Phänomen in allen sozialen Bereichen, insbesondere sind hier (Jugend)Mode, (Jugend)Medien und (Jugend)Kultur hervorzuheben, durchgesetzt hat. Der gesellschaftliche Wandel in unserer modernen Zeit hat auch die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen entscheidend verändert. Die ehedem festgefügten Bindungen an überlieferte Werte und Verhaltensmuster sind lockerer, die individuellen Perspektiven bezüglich Bildung, Beruf und Lebensgestaltung vielfältiger geworden. Kindern und Jugendlichen sind damit aber nicht nur neue Chancen und Möglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig sind sie auch besonderen Anforderungen und Belastungen ausgesetzt.

      Vor diesem Hintergrund hat sich die Jugendforschung in vielfältiger Form mit den gesellschaftlichen Herausforderungen beschäftigt und den Wandel des sozialen Ortes von Kindheit und Jugend analysiert.

       

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      • Referenzen zur Jugendforschung
        Heinz Schoibl, Mit roten Zahlen ins Erwerbsleben, Jugendliche und Schulden in Vorarlberg, Salzburg 2005 Heinz Schoibl, Doris Gödl, Polytoxikomane Jugendliche und Wohnungslosigkeit, Bedarfsanalyse im Bundesland Tirol, 2004 Birgit Buchinger, Beate Hofstadler, Ulrike Gschwandtner, Heinz Schoibl, Konstruktionsprozesse von Identität, Geschlecht und Körper(erleben) bei ...
      • Kernthemen der Jugendforschung
        Es dauerte bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts, bis sich Jugend als Phänomen in allen sozialen Bereichen, insbesondere sind hier (Jugend)Mode, (Jugend)Medien und (Jugend)Kultur hervorzuheben, durchgesetzt hat. Der gesellschaftliche Wandel in unserer modernen Zeit hat auch die Lebenswelten von ...
      • Kernthemen der Jugendforschung
        Es dauerte bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts, bis sich Jugend als Phänomen in allen sozialen Bereichen, insbesondere sind hier (Jugend)Mode, (Jugend)Medien und (Jugend)Kultur hervorzuheben, durchsetzen konnte. Der gesellschaftliche Wandel in unserer modernen Zeit hat auch die Lebenswelten ...
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      Soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche / Jugendarbeit

      Mit dem Einstieg der Jugend in das Szenario der modernen Gesellschaften von Europa und Nordamerika ist auch der Startschuss für Jugendarbeit und für die Etablierung einer jugendspezifischen Infrastruktur nicht mehr fern. So schlägt etwa Anfang des 20. Jahrhundert den PfadfinderInnen die Stunde, die ersten Camps werden eingerichtet und die Arbeit mit den ‚gefährdeten’ Jugendlichen in den städtischen Ballungsräumen aufgenommen. Wandervögel und Kinderfreunde, Jungschar und katholische / evangelische Jugend etc. sind ebenfalls von Anfang an mit dabei und schaffen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ihre Vernetzungen und führen die Fahne der Jugend um die Welt.

      Erst nach dem 2. Weltkrieg und der qualitativ neuen Etablierung von Jugend als eigenständiger gesellschaftlicher Untergruppe etablieren sich, vorwiegend auf Initiative von innovativen bis rebellischen Jugendgruppen, auch alternative Formen der Jugendarbeit, die mittlerweile als Offene und Mobile Jugendarbeit das Bild der jugendspezifischen Infrastrukturen entscheidend prägen.

      Mit Blick auf die kommunale / regionale Infrastruktur können wir von kommunaler und regionaler Jugendarbeit sprechen und mittlerweile einen weitreichenden Wandel der Jugendarbeit in Hinblick auf Professionalisierung, Struktur- und Qualitätsentwicklung beobachten.

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        Wohnpolitik und Administration von leistbaren Wohnungen

        Wohnen ist ein Menschenrecht. Tatsächlich ist dieses Recht in vielen internationalen Grundlagen, z.B. in der Europäischen Sozial-Charta, ausformuliert. Leider hat Österreich die Europäische Sozial-Charta zwar ratifiziert, das Recht auf Wohnen jedoch dezidiert ausgeschlossen. Damit ist das Grundrecht auf Wohnen in Österreich nicht in der Verfassung verankert. In Österreich ist dementsprechend kein individuell durchsetzbares Recht auf Wohnen gewährleistet.

        Der Wohnungsmarkt ist alles andere als einheitlich gestaltet, im Gegenteil: Zwischen den einzelnen Segmenten des Wohnungsmarktes bestehen große Unterschiede hinsichtlich Preis und Leistbarkeit, Art und Rechtsform der Nutzung des Wohnraums, Verfügbarkeit etc.

        Die Wohnpolitik der Länder und Kommunen ist vor dem Hintergrund steigender Wohnungsnachfrage mit großen Herausforderungen konfrontiert und seit Jahren zunehmend weniger in der Lage, der Nachfrage nach leistbaren Wohnungen zu entsprechen. Leerstand von Wohnraum (z.B. zu Spekulationszwecken), irreguläre Nutzung von Wohnraum (z.B. im Kontext tageweiser Vergabe im Rahmen von Online-Plattformen), Zwang zu Wohnmobilität durch Befristung von Mietverhältnissen, Überbelastung der Haushalte durch überzogene Mietkosten etc. sind wesentliche Kennzeichen der Wohnungsmärkte in den Städten. Wien, Salzburg, Innsbruck etc. sind die herausragenden Beispiele für zunehmende Wohnungsnot, ohne dass nachhaltige Maßnahmen für eine solidarische Wohnpolitik zu erkennen wären.

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        Wohnungslosigkeit und Wohnungslosenhilfe

        Die Wohnungslosenhilfe ist ein vergleichsweise neues Feld der sozialen Arbeit und wurde in Österreich erst in den 1970 - 1980er Jahren begründet. Auch Salzburg hat sich Ende der 1970er Jahre in diese Bewegung eingeklinkt, allem voran unter dem Eindruck einer rechtspolitischen Fehlentwicklung, welche Vagabundage, Herumtreiberei und Obdachlosigkeit erneut unter Strafe zu stellen suchte.

        (Un-)Rechts-Pingpong als Geburtshelfer*in der Wohnungslosenhilfe in Salzburg

        Vorgeschichte:

        Der Justizminister Christian Broda hat in seiner großen Strafrechtsreform (1975) den Straftatbestand der Vagabundage[10] ersatzlos gestrichen. Die Salzburger Landesregierung beantwortete entsprechende Klagen, der Polizei würden damit rechtliche Handhaben gegen Obdachlosigkeit entzogen, bereits im Jahr 1977 mit einer Sicherheitsenquete. In diesem Rahmen wurde eine regionale Sicherheitsbedrohung festgestellt und mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Parteien ein „Vagabundage-Paragraf“ in das Polizeistrafgesetz (§ 3a) eingefügt. Obdach- / Wohnungslosigkeit wurden so erneut zum strafwürdigen Delikt erklärt. „§3a: Wer sich erwerbs- und beschäftigungslos umhertreibt und nicht nachzuweisen vermag, dass er die Mittel zu seinem Unterhalt besitzt oder redlich zu erwerben sucht, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Arrest bis zu zwei Wochen zu bestrafen.“

        Dieses Gesetz trat 1978 in Kraft und wird von Sozialarbeiter*innen, Student*innen und andere vehement kritisiert. Analog zur Kampagne „Therapie statt Strafe“ weisen sie darauf hin, dass Armut, Ausgrenzung und Wohnungslosigkeit als soziale Problemlagen verstanden und mit sozialarbeiterischen Mitteln bearbeitet werden müssen. Polizeiliche sowie polizeirichterliche Ordnungsmaßnahmen stellen ihrer Ansicht nach keine Lösung für Armut und Armutsfolgen dar. Flugblattaktionen, Petition, Protestveranstaltungen und Demonstrationen in den Jahren 1978 und 1979 führen zum Zugeständnis der Salzburger Landesregierung, den „Verein Treffpunkt“ mit der Umsetzung fachlicher Hilfen zur Bewältigung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit zu beauftragen.

        [10]   Der Vagabundage-Paragraf stammte aus dem Jahr 1885 und sah als Strafe für „Landstreicherei und Betteln“ im Wiederholungsfall die Einweisung in eine Zwangsarbeits- oder Besserungsanstalt (z.B. Suben) vor.

        Historischer Abriss zur Entstehung der Wohnungslosenhilfe in Salzburg

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        • Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit
          Anmerkungen zur Geschichte der Wohnungslosenhilfe Wohnungslosenhilfe in Österreich geht auf Entwicklungen und Initiativen zurück, die in den 1970er Jahren eingeleitet und seither Schritt für Schritt professionalisiert werden konnten. Damals hat sich eine Haltung durchgesetzt, wonach Wohnungslosigkeit keine ordnungspolitische Herausforderung, welche mittels ...
        • Partizipative Wohnungslosenhilfeplanung im Bundesland Salzburg. Oktober 2017
          Regionale Wohnungslosenerhebung und Regionalisierung der Hilfeangebote im Auftrag des Forum Wohnungslosenhilfe und gefördert vom Land Salzburg, Abteilung 3 und 10
        • Wohnungslosenhilfe von Ost bis West
          Mit reichhaltiger Unterstützung durch MitarbeiterInnen der Wohnungslosenhilfe in den österreichischen Bundesländern konnte ich im Auftrag der BAWO im jüngsten Forschungsprojekt die länderspezifischen Vorsorgen für die Prävention, Bekämpfung sowie Beendigung von Wohnungslosigkeit im Detail erheben und vergleichend aufbereiten. Diese Publikation kann in ...
        • Wohnungslosigkeit und Wohnungslosenhilfe in der Landeshauptstadt Graz 2017
          Eine Studie im Auftrag der Stadt Graz Endbericht Dezember 2017
        • Notreisende in Salzburg – neue Zuwanderung – neue Obdachlosigkeit
          „Also? Das war’s dann. Ich bin schon alt, ich bin nicht gesund. Alles fällt mir schon schwer, aber ich sehe nicht, wie sich das ändern könnte. Nein, das wird wohl so bleiben bis zum Schluss.“ (Roma, männlich, 66 Jahre alt, ...
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