ERSTE ETAPPE DER JUGENDARBEIT (ANFANG DES 20. JAHRHUNDERTS) ad Familie: trotz Ausbreitung der Einflüsse des Kapitalismus auf die Privatsphäre gilt die (bürgerliche) Familie unbestritten als zentrale Grundlage der Gesellschaft; durch durchgängige Erwerbstätigkeit von Männern und in ersten Anfängen auch von Frauen erweisen sich aber insbesondere die proletarischen Familie (in den Armenghettos der industrialisierten Ballungsräume) als Ort der Erziehung der Kinder als ungeeignet; eine wachsende Anzahl von Jugendlichen ist mit Verwahrlosung und Verelendung konfrontiert. In der Presse sowie der öffentlichen Meinung wird der Ruf nach ‚Rettung’ der gefährdeten Jugendlichen laut. ad Schule: Die allgemeine Schulpflicht ist eingeführt. Mehr und mehr setzt sich in dieser Zeit eine weitgehende Verlängerung der Pflichtschulzeit, eine Institutionalisierung der Schulen und eine weitgehende Verregelung des Faktums Schulbesuch durch. Wissensvermittlung rückt dabei immer stärker in den Mittelpunkt der schulischen Angebote, die sich wesentlich um Allgemeinbildung sowie Ausbildung in spezifischen berufsvorbereitenden Fächern drehen. Wesentlich erscheint dabei die zunehmende Monofunktionalisierung und die verstärkte Ausrichtung auf eine Wissensvermittlung im Dienst der Wirtschaft (spätere Anwendung im Berufsleben), während allgemeinere Fragen der Persönlichkeitsbildung und der Förderung von sozialer Kompetenz mehr und mehr in den Hintergrund geraten. ad außerschulische Jugendarbeit: Mit Beginn des 20. Jahrhunderts starten die ersten Ansätze für eine verbandliche Jugendarbeit, die […]